WORKSHOP FÜR KLINIK-BETRIEBSRÄTE UND PERSONALRÄTE
Anmeldung zu Workshop Nr. 9
22. September 2026 in Kempten
Praxisbezogen, neutral und ohne verpflichtende Netzwerkteilnahme
WARUM ES DIESEN WORKSHOP GIBT
Viele Kliniken haben dieselben Probleme — aber oft fehlt der strukturierte Austausch
Viele Kliniken stehen vor ähnlichen Herausforderungen – doch oft fehlt der strukturierte Austausch zwischen den Gremien.
Aus der langjährigen Arbeit mit Betriebsräten entstand die Idee, einen Raum zu schaffen, in dem Erfahrungen geteilt und Lösungen gemeinsam entwickelt werden.
Der Workshop bietet:
- Praxisnahen Austausch zwischen Klinikgremien
- Konkrete Lösungen für den Arbeitsalltag
- Neutrale, unabhängige Perspektiven
- Rechtliche Einordnung durch arbeitsrechtlichen Sachverstand
DER WORKSHOP
Austausch auf Augenhöhe – direkt aus der Praxis
Im Mittelpunkt stehen die Themen der Teilnehmenden.
Erfahrungen, Regelungen und Vorgehensweisen aus verschiedenen Kliniken werden gegenübergestellt und gemeinsam diskutiert.
So entstehen:
- Orientierung
- neue Perspektiven
- und direkt umsetzbare Lösungsansätze
Typische Themen
Überlastung am Arbeitsplatz und Umgang mit Überlastungsanzeigen
Personalsituation in Kliniken
Holen aus dem Frei, Vergütung und praktische Handhabung
Arbeitszeit, Belastung und organisatorische Abläufe
Austausch zu aktuellen Fragestellungen aus den Einrichtungen
FÜR WEN
Zielgruppe
Der Workshop richtet sich an Betriebsräte, Personalräte und weitere Arbeitnehmervertretungen aus dem Klinikbereich, die sich vernetzen, voneinander lernen und ihre Arbeit mit neuen Impulsen stärken möchten.
SACHVERSTAND
Rechtliche Einordnung inklusive
Begleitet wird der Workshop durch arbeitsrechtlichen Sachverstand. Teilweise fließen zusätzlich Perspektiven aus der gewerkschaftlichen Praxis ein. So verbinden wir Erfahrungsaustausch mit fachlicher Einordnung.
ABLAUF UND RAHMEN
Kompakt, strukturiert und praxisnah
- Ein- bis zweimal jährlich
- Dienstag, 9:00 bis 16:00 Uhr
- Maximal 3 Teilnehmende pro Klinik
- Kosten: 360 € (zzgl. MwSt.) inkl. Verpflegung
- Reisekosten werden direkt mit dem Arbeitgeber abgerechnet
- Freistellung nach BetrVG bzw. BayPVG